Erster Schritt bei der Behandlung ist daher die bedarfsgerechte Entscheidung über die Art der Füllung. Bei der Primärpräparation wird zunächst die von der Karies befallene Zahnhartsubstanz entfernt. Erst danach lässt sich die Größe der Kavität genau bestimmen.
Kleinere Schäden lassen sich mit einer Füllung sicher versiegeln. Die von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Amalgam-Füllungen kommen in der Bisspraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Einsatz. Mit Kompositfüllungen gibt es eine weitaus bessere und trotzdem kostengünstige Alternative. Neben dem schadstoffarmen Material zeichnen sich Kompositfüllungen auch dadurch aus, dass ein minimalinvasives Vorgehen möglich ist, es muss also kein gesundes Gewebe entfernt werden.
Füllungen aus Komposit werden direkt im Zahn gefertigt und eingeklebt, wo sie einen adhäsiven Verbund mit der Zahnhartsubstanz bilden. Sie sind bakteriendicht und zahnfarben und eignen sich daher auch hervorragend für den Frontzahnbereich. Die Kosten für eine Kompositfüllung bei Schneide- und Eckzähnen werden übrigens von den gesetzlichen Krankenkassen voll, im Seitenzahnbereich anteilig, übernommen.
Wichtig bei Kompositfüllungen ist die absolute Trockenheit der Zahnoberfläche. Gegebenenfalls wird daher zu diesem Zweck ein Kofferdam gelegt. Dabei handelt es sich um ein Gummituch, das um den erkrankten Zahn gelegt wird und ihn so von den restlichen Zähnen, Zunge und Wange abschirmt.
Anschließend werden der Zahnoberfläche mittels Schmelz-Ätztechnik Mineralien entzogen. An diese Stellen dringt dann das Adhäsiv ein, um eine feste und haltbare Verbindung zwischen Zahnoberfläche und Füllung zu schaffen. Die Kompositfüllung selbst wird im Anschluss schichtweise im Zahn modelliert. Jede Schicht wird durch eine kurze Bestrahlung mit Licht ausgehärtet.